Geldwäschebeauftragter
Die FinanzForm Finanzdienstleistungen GmbH nimmt die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sehr ernst.
Aus diesem Grund haben wir einen Geldwäschebeauftragten bestellt, der für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und die interne Kontrolle in diesem Bereich verantwortlich ist.
Aufgaben des Geldwäschebeauftragten
• Identifizierung, Bewertung und laufende Aktualisierung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken (Risikoanalyse)
• Entwicklung, Umsetzung und Überwachung interner Sicherungsmaßnahmen
• Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
• Bearbeitung und Abgabe von Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
• Funktion als zentraler Ansprechpartner für die zuständigen Aufsichtsbehörden (insbesondere BaFin und FIU)
Kontakt
Matthias Richter
info@FinanzForm.de
+49 351 21788830
Zum Thema Geldwäschegesetz finden Sie auf folgenden Websites weiterführende Informationen:
• Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
• Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
• Bundesministerium der Finanzen
• Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der folgenden Verbände:
• Bundesverband deutscher Banken
• Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Auf den Websites finden Sie unter anderem:
• Gesetze und Verordnungen
• Richtlinien und Empfehlungen
• FAQs